| Bericht
aus dem Gemeindehaus
|
Verbot des Verbrennens vonFeld-, Wald- und Gartenabfällen im FreienDas kantonale Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz verweist auf das Inkrafttreten der neuen kantonalen Verordnung über den Vollzug des übrigen eidgenössischen Umweltschutzrechts. Demzufolge ist seit dem 1. Mai 2008 das bisher erlaubte Verbrennen von Feld-, Wald- und Gartenabfällen im Freien nicht mehr gestattet. Diese Bestimmung verfolgt zwei Ziele: 1. Es sollen alle verholzten Abfälle aus Wald und Garten zur Energieerzeugung genutzt werden. Dies hilft mit, den Ausstoss des Klimagases CO2 aus nicht erneuerbaren Quellen (Erdöl, Erdgas, Kohle) zu vermindern.
2. Die Luftqualität wird verbessert, indem wesentliche Mengen von giftigem Feinstaub (Rauch, Russ) nicht mehr entstehen (Ziel der Massnahme B9 des kantonalen Massnahmenplans Lufthygiene). Bei einer schlechten Holzverbrennung werden pro Kilogramm Holz etwa gleichviel Partikel emittiert wie bei einer Lastwagenfahrt von 1000 km. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Brennstoff und Abfall. Wird ein Grillfeuer mit trockenem naturbelassenem Holz entfacht, so ist dies erlaubt, es ist keine Abfallverbrennung. Die Entsorgung von Ast- und Strauchmaterial durch Verbrennen im Freien gilt hingegen als Abfallverbrennung und ist daher verboten. Der Gemeinderat wird das korrekte Entsorgen von Ast- und Strauchmaterial so rasch wie möglich an die Hand nehmen. Die Bevölkerung wird hierüber zu gegebener Zeit umfassend informiert. Der Reitverein Klettgau veranstaltet am ersten Septemberwochenende 2008 in Oberhallau den „Concours Complet 2008“. Der Gemeinderat bewilligt hierfür einen Beitrag von Fr. 150.00 für die Anschaffung von „Flots“ für eine Prüfung. Die Ehegatten Cornelia und Andreas Staiger, Schulstrasse 3, sowie Beatrice und Matthias Knecht, Dorfstrasse 12, erhalten die Bewilligung, in den „Niederwiesen“ ein 5-Zimmer-Doppeleinfamilienhaus mit Carport zu erstellen.
8214 Gächlingen, 23. Juli 2008 G. Wanner, Gemeindeschreiberin |