Bericht aus dem Gächlinger Gemeindehaus

 

Gute Nachricht für die Gächlinger Busbenützer

Von den Regionalen Verkehrsbetrieben Schaffhausen RVSH kommt die erfreuliche Mitteilung, dass für die Gächlinger Einwohnerschaft bei entsprechender Fahrplanlage die Möglichkeit besteht  - ohne Mehrkosten -  via Schleitheim nach Schaffhausen oder Gächlingen zu reisen. Das Fahrpersonal wurde durch die Verkehrsbetriebe ebenfalls entsprechend informiert.

Der offene Vorraum des Kindergartens wird häufig von Jugendlichen als Treffpunkt benützt. Weil diese aber immer wieder „vergessen“ das Aussenlicht auszuschalten    - und demzufolge die Stromrechnungen erheblich steigen -  hat der Rat beschlossen, Annäherungsschalter für die Zugänge im Kindergarten, Eingang Nord und Süd, inkl. dem Eingang Ost zur Mietwohnung des Kindergartens, installieren zu lassen. Die Auftragserteilung geht an die Baumann Müller AG in Hallau.

Anlässlich der Nachkontrolle der durchgeführten Massnahmen in der Turnhalle im Jahr 2009 durch die Kantonale Feuerpolizei wurde verlangt, dass zusätzlich zu den neu angebrachten Notleuchten an den Ausgängen mindestens vier so genannte Not­lichter angebracht werden. Das heisst, dass vier Deckenlampen mit einer Notlicht­versorgung ausgerüstet werden müssen. Aus Sicherheitsgründen akzeptiert der Rat die Massnahmen der Kantonalen Feuerpolizei und erteilt den Auftrag für die vorge­schriebenen Elektroeinrichtungen ebenfalls der Baumann Müller AG in Hallau.

Gemäss Tatbestandsrapport der Schaffhauser Polizei musste der Gemeinderat eine Busse aussprechen wegen eines Verstosses gegen Art. 16 und 17 des Einführungs­gesetzes des Schweizerischen Strafgesetzbuches betreffend Nachtruhestörung und Immissionen.

Hans-Rudolf Truninger, Dorfstrasse 3, wurde im Nachhinein die Bewilligung erteilt für den bereits erstellten gedeckten Sitzplatz an der Nordfassade des bestehenden Wohngebäudes BK-Nr. 16, ohne feste Verbindung zum Gebäude.

Das Baugesuch von Hans Jürg Kraft, Neunkircherstrasse 1, für den Bau eines ange­bauten 6-Zimmer-Einfamiliehauses mit Sonnenkollektor und Erdsondenheizung auf GB-Nr. 249 an der Neunkircherstrasse in Gächlingen wurde dem Kantonalen Bau­inspektorart weitergeleitet, mit Antrag auf Bewilligung.

 

8214 Gächlingen, 22. Juni 2010
Gerlinde Wanner, Gemeindeschreiberin